Schufa Eintrag durch P-Konto

Wird ein P-Konto der Schufa gemeldet? Rechtslage & Begründung

Inhaltsangabe – Schufa Regelung 2023/2024

Zu diesem Zweck gibt es die Schufa

Die Schufa ist eine Auskunftei, die Informationen über die finanzielle Situation von Verbrauchern und Unternehmen sammelt und speichert. Diese Daten werden von Schufa-Partnern wie Banken, Kreditkartenunternehmen und Telekommunikationsanbietern bereitgestellt.

Die wichtigsten Daten, die bei der Schufa gespeichert werden

  1. Kredite:
    Informationen zu Ratenkrediten, Hypotheken oder Autofinanzierungen, einschließlich Kreditbetrag, Laufzeit, monatlicher Raten und Zahlungshistorie.
  2. Kreditkarten:
    Angaben zur Art der Karte, Kreditlimit und ob die Abrechnungen pünktlich beglichen wurden.
  3. Handyverträge:
    Daten zu Vertragslaufzeit, monatlichen Kosten und Zahlungsfristen werden von Mobilfunkanbietern gemeldet.
  4. Leasingverträge:
    Informationen zu Leasingobjekten, Vertragslaufzeit und der Einhaltung von Zahlungen.

Weitere Verpflichtungen: Auch Kontokorrentkredite oder offene Rechnungen bei Versandhäusern können gespeichert werden.

Zweck der Daten: Die Schufa bewertet, ob finanzielle Verpflichtungen in der Vergangenheit zuverlässig erfüllt wurden oder ob es Zahlungsschwierigkeiten gab.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (auch Pfändungsschutzkonto genannt) schützt vor Pfändungen und sichert einen bestimmten Betrag, der für die Lebenshaltungskosten genutzt werden kann. Es kann pro Person nur ein P-Konto existieren, und die Einrichtung eines solchen Kontos ist vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen wichtig.
Der pfändungsfreie Betrag variiert je nach familiärer Situation der betreffenden Person und wird gesetzlich festgelegt. 

Darf die Einrichtung eines P-Kontos der Schufa gemeldet werden?

Die Meldung eines P-Kontos an die Schufa oder andere Auskunfteien ist zulässig, jedoch nur aus dem Zweck, sicherzustellen, dass kein weiteres P-Konto existiert. Da gesetzlich nur ein einziges P-Konto pro Person erlaubt ist, überprüfen Banken und Sparkassen diesen Status bei der Einrichtung. Im Umwandlungsschreiben müssen Kontoinhaber daher bestätigen, dass kein weiteres P-Konto besteht.

Ein P-Konto schützt vor Pfändungen, indem ein gesetzlich bestimmter Freibetrag erhalten bleibt.

Wichtig:
Die Einrichtung eines P-Kontos allein führt nicht automatisch zu einem negativen Schufa-Eintrag. Die Schufa speichert lediglich relevante Informationen, die sie von Vertragspartnern erhält, etwa zu Zahlungsausfällen oder finanziellen Verpflichtungen – nicht aber pauschal die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto.

Die bloße Meldung eines P-Kontos hat daher keinen direkten Einfluss auf die Bonität der betroffenen Person.

Darf die Information über ein P-Konto weitergegeben werden?

Die Information, dass ein P-Konto besteht, darf ausschließlich an eine andere Bank weitergegeben werden, wenn dort ein neues P-Konto eröffnet werden soll.

Bei Vertragsabschlüssen, etwa mit einem Internet- oder Telefonanbieter, ist die Weitergabe dieser Information unzulässig.

Besteht jedoch eine Kontopfändung, sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung eines gepfändeten Kontos in ein P-Konto den Gläubigern gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) mitzuteilen.

Beeinflusst ein P-Konto die Bonität?

Die bloße Einrichtung eines P-Kontos ist nicht automatisch problematisch und führt nicht direkt zu einer Verschlechterung der Bonität.

Allerdings könnten Kreditgeber oder Vermieter ein P-Konto als Hinweis auf mögliche finanzielle Schwierigkeiten deuten, was indirekt Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit haben könnte.

Wichtig ist, dass die Entscheidung über Kredite oder Mietverträge nicht allein von Schufa-Einträgen abhängt. Faktoren wie Ihr Einkommen, Ihre berufliche Situation und die allgemeine Finanzlage spielen ebenfalls eine Rolle.

Langfristig sollte ein P-Konto Ihre Bonität nicht beeinträchtigen, solange Sie Ihre Zahlungen pünktlich leisten und finanzielle Verpflichtungen einhalten.

Löschung des Schufa-Eintrags nach Beendigung eines P-Kontos

Sobald ein P-Konto aufgelöst oder in ein normales Konto zurückgewandelt wird, muss der entsprechende Eintrag gemäß § 909 Abs. 2 ZPO innerhalb von 14 Tagen bis zu einem Monat aus der Schufa gelöscht werden.

Sollte die Bank die Meldung übersehen und das P-Konto nicht löschen, ist es ratsam, selbst aktiv zu werden und die Löschung anzufordern.

Wann sollte der P-Konto-Eintrag bei der Schufa gelöscht werden?

Der P-Konto-Eintrag bei der Schufa ist in der Regel nur für Banken relevant, insbesondere wenn Sie ein neues Konto eröffnen möchten. In solchen Fällen könnte der Eintrag dazu führen, dass Ihre Anfrage abgelehnt wird.

Planen Sie einen Wechsel zu einer anderen Bank, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Pfändungsschutz nahtlos erhalten bleibt. Bitten Sie Ihre bisherige Bank schriftlich um eine Bestätigung der P-Konto-Löschung und legen Sie diese bei der neuen Bank vor. So können Sie die Einrichtung eines neuen P-Kontos zügig abschließen.

Rückumwandlung eines P-Kontos und beenden der P-Konto-Funktion

Die Beendigung eines P-Kontos erfolgt durch eine Rückumwandlung in ein normales Girokonto. Gemäß § 850k Abs. 5 ZPO kann diese Rückumwandlung jederzeit mit einer Frist von 4 Geschäftstagen zum Monatsende verlangt werden, auch wenn das Konto noch gepfändet ist.

Die ursprünglichen Vereinbarungen des Girokontos gelten dann wieder.

Alternativ können Sie das P-Konto komplett kündigen, falls Sie das Konto bei der betreffenden Bank nicht weiterführen möchten.

Vor der Beendigung sollten Sie jedoch prüfen, ob der Schutz des P-Kontos noch benötigt wird. Dies ist der Fall, wenn:

  • Alle Pfändungen erledigt sind,
  • kleinere Pfändungen beglichen werden können,
  • kein Insolvenzverfahren anhängig ist,
  • keine Verrechnungen durch die Bank drohen.

Wichtig: Nach der Beendigung der P-Konto-Funktion entfällt der Pfändungsschutz des Kontoguthabens. Überlegen Sie daher sorgfältig, ob die Rückumwandlung in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Lernen Sie uns kennen - Wolfgang Seelig und Team persönlich für Sie da !

Kompetente Schulden- und Insolvenzberatung im Großraum Stuttgart

Willkommen auf der Website des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. in Stuttgart. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Schulden und Insolvenz. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich vor einem Insolvenzverfahren stehen – wir helfen Ihnen professionell weiter. Entdecken Sie unsere Beratungsangebote und erste Informationen zu Ihren Optionen. Wir stehen Ihnen zur Seite!"

unsere Beratung

Über uns

Erfahren Sie mehr über mich und mein Team vom SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V.. Unsere Kompetenzen stützen sich auf persönliche Erfahrungen und fachliche Qualifikationen.

Lerne uns kennen

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zur Insolvenzberatung oder benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie uns bequem per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Unser Team steht bereit, um Ihnen zu helfen. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!

Jetzt kontaktieren
  • Bekannt aus Focus Online

    Unsere Expertise in der Schuldnerberatung und Insolvenzverwaltung wurde von Focus Online anerkannt.

    zum Beitrag 
  • BS Inso

    Partner von BS Inso – Gemeinsam mit BS Inso setzen wir uns für effektive Lösungen in der Insolvenzberatung ein.

  • GoldWert Bewertung

    GoldWert Bewertung – Unsere Dienstleistungen zur Schuldenregulierung und Insolvenz sind durch GoldWert ausgezeichnet und empfohlen.

  • Guten Morgen Deutschland

    Partner von Guten Morgen Deutschland – Wir sind stolz darauf, in der bekannten Sendung für unsere Kompetenz in der Insolvenzberatung erwähnt zu werden."

  • Deutsch Anwaltverein für Sanierungen

    Mitglied des Deutschen Anwaltvereins für Sanierungen – Wir arbeiten eng mit dem Verein zusammen, um Ihnen die besten Lösungen in der Insolvenzberatung zu bieten

1 von 5