Überschuldung – Die ersten Anzeichen erkennen und handeln

Überschuldung – Die ersten Anzeichen erkennen und handeln

Überschuldung: Anzeichen erkennen | SIC e.V.

Unternehmen können aus verschiedenen Gründen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zwei der häufigsten Ursachen sind Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Doch was bedeuten diese Begriffe genau und wie können Unternehmen rechtzeitig gegensteuern?

Was bedeutet Überschuldung?

Überschuldung tritt auf, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen. Laut § 19 Insolvenzordnung (InsO) gilt dies als Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wenn keine positive Fortführungsprognose besteht.

Wann ist eine Überschuldungsprüfung notwendig?

Eine Überschuldungsprüfung sollte erfolgen, wenn Anzeichen wie eine drastisch sinkende Eigenkapitalquote oder hohe Verluste auftreten. Besonders bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs kann Überschuldung zum zwingenden Insolvenzgrund werden.

Was ist Zahlungsunfähigkeit?

Ein Unternehmen gilt als zahlungsunfähig, wenn es seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Dies ist der häufigste Grund für Insolvenzanträge. Zahlungsunfähigkeit ist in § 17 InsO geregelt und verpflichtet Geschäftsführer dazu, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen.

Indikatoren für Zahlungsunfähigkeit

  • Hohe Außenstände bei Lieferanten
  • Verzögerte Lohnzahlungen
  • Forderungen, die nicht mehr eingezogen werden können

Wie kann eine Insolvenz vermieden werden?

Die frühzeitige Erstellung einer Fortführungsprognose kann dabei helfen, eine Insolvenz abzuwenden. Sie zeigt, ob die Fortführung des Unternehmens realistisch ist. Im besten Fall lässt sich durch eine integrierte Finanzplanung und ein Sanierungskonzept die Zahlungsfähigkeit wiederherstellen.

Welche Rolle spielt der Steuerberater?

Ein erfahrener Steuerberater unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der Fortführungsprognose und der Berechnung von Liquiditätsplänen. Der Steuerberater ist auch dafür verantwortlich, die finanzielle Lage korrekt darzustellen und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Maßnahmen zur Restrukturierung und Sanierung

Sollten Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit drohen, können Restrukturierungsmaßnahmen wie die Kostenoptimierung oder das Verhandeln mit Gläubigern helfen. In vielen Fällen können Unternehmen durch eine außergerichtliche Sanierung gerettet werden, bevor es zur Insolvenz kommt.

Restrukturierungsschritte:

  1. Erstellung einer Überschuldungsbilanz
  2. Prüfung von Rangrücktrittsvereinbarungen
  3. Verhandlungen mit Banken und Gläubigern
  4. Kostenoptimierung und Komplexitätsmanagement

 

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