Ist Bürgergeld pfändbar ?

Inhaltsangabe

Wichtigste Fakten zur Pfändung von Bürgergeld

Generell sind Sozialleistungen, zu denen auch das Bürgergeld zählt, vor Pfändungen geschützt. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt, um sicherzustellen, dass der notwendige Lebensunterhalt nicht von Gläubigern entzogen werden kann. Dennoch gibt es bestimmte Ausnahmen, die beachtet werden müssen.

Der rechtliche Rahmen: Darf Bürgergeld gepfändet werden?

Generell sind Sozialleistungen, zu denen auch das Bürgergeld zählt, vor Pfändungen geschützt. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Das Bürgergeld ist dazu da, um Menschen, die keine Arbeit haben und nicht genug Geld oder Vermögen für ihre Lebenskosten haben, zu helfen. Damit diese Unterstützung sicher bei den Menschen ankommt, hat der Gesetzgeber Regeln gemacht.

Diese Regeln besagen, dass das Bürgergeld nicht von Gläubigern weggenommen werden darf. Das nennt man Pfändungsschutz. Die Regeln dafür stehen nicht in der Zivilprozessordnung (ZPO), sondern im Sozialgesetzbuch II. In § 42 Absatz 4 des Sozialgesetzbuchs II wird es wie folgt erklärt: „Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

Allerdings gibt es Ausnahmen wie z.B.:

  • Bei Unterhaltsforderungen
  • Beiöffentlichen Forderungen
  • Bei bestimmten Steuerschulden...

Im schlimmsten Fall sind jegliche laufenden Geldleistungen pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I).

Was viele nicht wissen: Bürgergeld und selbst die Sozialhilfe können unter bestimmten Voraussätzungen gepfändet werden.

Unpfändbare Leistungen, die nicht in die Berechnung aufgenommen werden dürfen:

  • Wohngeld (für Miete etc.)
  • Mutterschaftsgeld / Elterngeld
  • Mehrbedarf: Die eingesetzt werden, um körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen zu reduzieren

Ist die Bürgergeld-Nachzahlung pfändbar?

Ja, auch Nachzahlungen von Bürgergeld können unter bestimmten Umständen gepfändet werden, wenn die Pfändungsschutzgrenze überschritten wird. Der Freibetrag liegt aktuell bei 1.410 Euro (laut BDJ). Ohne ein P-Konto besteht die Gefahr, dass Nachzahlungen gepfändet werden.

Wie können Sie eine Bürgergeld-Pfändung vermeiden?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet den effektivsten Schutz vor Pfändungen. Es stellt sicher, dass ein bestimmter Freibetrag – inklusive Bürgergeld – monatlich verfügbar bleibt. Die Freibeträge können durch Unterhaltsverpflichtungen erhöht werden, um zusätzlichen Schutz zu gewährleisten.

So richten Sie Ihr P-Konto ein

Die Einrichtung eines P-Kontos erfolgt bei Ihrer Bank und sollte frühzeitig beantragt werden, um Pfändungsschutz zu gewährleisten. Die Umwandlung eines regulären Kontos in ein P-Konto muss bei der Bank beantragt werden. Laut Gesetz ist die Bank verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen durchzuführen.

>> Weitere Informationen zur Einrichtung des P-Konto.

Sollte ein P-Konto nach erfolgter Pfändung eingerichtet werden?

 

Ja, die Einrichtung eines P-Kontos ist auch nach einer Pfändung sinnvoll. Es schützt das notwendige Guthaben vor weiteren Zugriffen durch Gläubiger und stellt sicher, dass existenzsichernde Beträge verfügbar bleiben.

Schuldner können von ihrer Bank eine nachträgliche Umwandlung in ein P-Konto verlangen, jedoch nur bis maximal vier Wochen rückwirkend ab Zustellung des Antrags. Um den Pfändungsschutz zu maximieren, sollte die Umwandlung frühzeitig erfolgen. Auch bei Konten im Minus bleibt das P-Konto der effektivste Schutz vor Pfändungen.

 

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