Unsere Ratgeber
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Kostenlose Checkliste für Ihre Schuldenberatung
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Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt? – Die wichtigsten Tipps und Tricks
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Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt? – Deutsch-Türkisch mit integriertem Gutschein
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Aufnahmebogen Erstberatung
Senden Sie uns unverbindlich den ausgefüllten Aufnahmebogen zu, damit wir Sie schnellstmöglich und präzise beraten und handeln können. Wir sind Ihr Partner in dieser schweren Zeit – mit Herz und Verstand.
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Schufa Auskunft
Eine Schufa Auskunft ist ein essenzieller Schritt zur Klärung Ihrer Kreditwürdigkeit. Sie gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über Ihre finanziellen Verpflichtungen und hilft Ihnen, Ihre Bonität zu überprüfen. Dies ist besonders wichtig bei Kreditanfragen, Mietverträgen oder größeren Anschaffungen.
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Pfändungstabelle 2024/2025
Die Pfändungstabelle 2025 zeigt, wie viel Geld bei einer Lohnpfändung geschützt ist. Für Schuldner ohne Unterhaltspflichten bleiben etwa 1.410 Euro unpfändbar. Wer Unterhalt zahlen muss, hat höhere Freibeträge. Alles, was darüber liegt, kann gepfändet werden.
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Insolvenz Checkliste
Alle nötigen Schritte zur Beantragung einer Insolvenz finden Sie in diesem Dokument. Es enthält detaillierte Informationen und praktische Hinweise, die Ihnen den Prozess erleichtern.
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Haushaltsplan 2025
Mit diesem Dokument können Sie ganz einfach Ihren Haushaltsplan erstellen und alle Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten. Es hilft Ihnen, Ihre Finanzen zu ordnen und den Überblick zu behalten.
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Kompetente Hilfe bei Überschuldung - Ihre Partner in 2024
Unsere qualifizierten Schuldnerberaterinnen und Berater sind jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung in unseren neuen, modernen und sehr gemütlichen Büroräumen in Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart.
Sie erhalten innerhalb weniger Tage oder in sehr dringenden Fällen sogar ohne Wartezeit einen Termin, nachdem Sie unseren Aufnahmebogen ausgefüllt an uns versendet haben.
In diesem kostenlosen Informationsgespräch erhalten Sie einen Einblick in unsere Erfahrungen aus den Bereichen Insolvenz und Entschuldung.
Sie erhalten zudem weitere Tipps und Tricks (z.B. ein Pfändungsschutzkonto) die mein Team und ich in den Letzen 12 Jahren gesammelt haben. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, erhalten Sie individuelle Unterstützung durch regelmäßige Beratungen und Insolvenz-Hilfe. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie sich eine Schuldenlast anfühlt.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Freiräume und eine neue Chance zu erhalten. Bei einer für Sie ausgewählten und passenden Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz (Unternehmerinsolvenz) stehen wir an Ihrer Seite!
Schuldenberatung mit persönlicher Erfahrung
Unser Vorstand Wolfgang Seelig war selbst schon einmal insolvent und weiß, wie schwer sich die Suche nach einer kompetenten Schuldnerberatung und Hilfe gestalten kann. Letztendlich gelang ihm zusammen mit einem Anwalt und in viel Eigenarbeit der Weg aus den Schulden.
Diese Erfahrung brachte ihn dazu, im Jahr 2007 als ehrenamtlicher Schuldnerberater tätig zu werden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs zum staatlich anerkannten Schuldner- und Insolvenzberater gründete er eine eigene Beratungsstelle.
Mittlerweile kann das Angebot an 14 Standorten in ganz Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Kunden erhalten eine kostenlose Erstberatung auf Augenhöhe und die Garantie, innerhalb von drei Jahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen schuldenfrei zu werden.
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![Schuldenberatung SIC Leienfelden Echterdingen Gebäude](https://le-de.cdn-website.com/18699efa8c7e413cb22270d5ac18e8de/dms3rep/multi/opt/20191126_124149Mittel-3dc0d55e-1920w.jpeg)
Ablauf einer Insolvenz
Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz für Unternehmer und dem vereinfachten Privatinsolvenzverfahren.
Beide durchlaufen die Phasen Insolvenzantrag, Eröffnungsverfahren, Insolvenzeröffnung, Gerichtstermin (Gläubigerversammlung) und Prüfungstermin.
In der anschließenden Abwicklungsphase setzt der Insolvenzverwalter (bzw. im vereinfachten Verfahren der Treuhänder) die Beschlüsse der Gläubigerversammlung um. Er verwertet das Vermögen und verteilt es unter Berücksichtigung der Pfändungstabelle an die einzelnen Gläubiger.
Nach der Verwertung und Prüfung reicht der Insolvenzverwalter beim Gericht einen Schlussbericht ein. Im Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung und hebt das Insolvenzverfahren nach Verteilung der Masse auf. Bei juristischen Personen ist dann die Insolvenz beendet. Bei Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen schließt sich die dreijährige Wohlverhaltensphase an. Soweit keine Versagungsgründe vorliegen, kündigt das Gericht per Beschluss an, dass die Restschuldbefreiung erlangt wird, sofern allen gesetzlichen Obliegenheiten nachgekommen wird.
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht, ob die endgültige Restschuldbefreiung erteilt wird. Dazu werden Schuldner, Treuhänder und Insolvenzgläubiger angehört.
Lernen Sie uns kennen - Wolfgang Seelig und Team persönlich für Sie da !
Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Schuldenregulierung
Was ist ein Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenzverfahren ist (einfach ausgedrückt) ein gerichtliches Verfahren, dass ein Schuldner beantragen kann, wenn er nachhaltige finanzielle Probleme hat. Dabei wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Verfahren eröffnet, dass zum einen alle Schuldverhältnisse, aber auch alle Vermögensgegenstände beinhaltet und mit Hilfe eines vom Gericht eingesetzten Verwalters eine Entschuldung vornimmt. Dieses Verfahren ist mit Auflagen und Mitwirkungen verbunden, hat aber am Ende die "Entschuldung" zur Folge, so dass ein finanzieller Neustart für den Betroffenen möglich ist. Die Möglichkeiten und Grenzen erklären wir gern ausführlich in dem kostenlosen Erstgespräch.
Kann jeder ein Insolvenzverfahren eröffnen?
Im Prinzip ja. Es muss allerdings eine finanzielle Situation vorliegen, die ein solches Verfahren rechtfertigt d.h. laufende Einnahmen und vorhandene Vermögenswerte sind nicht mehr ausreichend vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Überschuldung). Auch müssen die Schulden höher als die Verfahrenskosten sein. Eine nicht bezahlte Fitness-Mitgliedschaft allein erfüllt diesen Sachstand meistens nicht.
Welche Unterlagen werden bei einer Beratung benötigt?
- aktueller Einkommensbescheid(e)wie Lohn-/ Gehaltsnachweis Bewilligungsbescheid; Rentenbescheid; Beihilfe usw. Hat man mehrere Einkommen werden alle Einkommensnachweise/ Bescheide benötigt (z.B. bei ergänzenden Leistungen ALGII)
- evtl. Kindergeldbescheid
- alle Mahn- und Vollstreckungsbescheide (gelbe Briefe)
- Nachweise zu unbezahlten Rechnungen
- Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben von Rechtsanwälten usw.
HINWEIS: Diese Unterlagen müssen nicht vorsortiert sein, wir verstehen, wenn du mit der Situation überfordert bist und öffnen/sortieren deine Briefe für dich.
Gibt es unterschiedliche Insolvenzverfahren?
Ja. Zum einen das Verbraucherinsolvenzverfahren zum anderen das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren sind insoweit identisch, als dass beide eine Entschuldung, den Schuldenerlass zum Inhalt haben.
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VI) gilt für alle unselbständig Tätigen (Arbeiter, Angestellte, Rentner, Arbeitslose usw.) aber auch für ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es rechtlich vorgeschrieben, dass vor Antragstellung eine anerkannte und zugelassene Insolvenzberatungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternimmt und bei dessen Scheitern eine s. g. Negativbescheinigung für den konkreten Fall ausstellt. Wir sind eine solche Stelle und können diese Bescheinigung ausstellen.
- Das Regelinsolvenzverfahren (RI) ist ein Verfahren für Selbstständige und Freiberufler, die aktuell ihre Selbstständigkeit aufrechterhalten oder für ehemalige Selbstständige die Forderungen aus Arbeitsrechtsverhältnissen ehemaliger Arbeitnehmer*innen oder mehr als 18 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es nicht zwingend vorgeschrieben eine Insolvenzberatungsstelle hinzuzuziehen, unsere Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass mit Einbindung einer (unserer) Beratungsstelle die Erfolgsaussichten höher sind und vor allem Fehler vermieden werden, die zum Scheitern des Verfahrens führen können.
Was heißt: Außergerichtlicher Einigungsversuch?
Gesetzlich ist geregelt, dass einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz immer der Versuch einer außer (vor-) gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern durch eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle vorauszugehen hat. Das bedeutet, dass der versuchen muss, mit allen Gläubigern eine Einigung / Vereinbarung zu erzielen. Basis des dabei zu erarbeitenden Schuldenbereinigungsplans ist das pfändbare Einkommen und die Vermögenswerte des Schuldners, möglicherweise auch ergänzt um freiwillige Zahlbeträge.
Wie ist der weitere Ablauf bei Gericht?
Ist der Antrag auf Verbraucherinsolvenz, ergänzt um die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten, bei Gericht eingereicht, so wird als erster Schritt geprüft, ob alle Angaben und Anlagen soweit vollständig vorhanden sind. Der Insolvenzrichter wird in der Folge über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden (im "Normalfall" wird ein s. g. Eröffnungsbeschluss erfolgen).
Im Zuge dessen wird durch das Gericht ein Verwalter / Treuhänder eingesetzt, der in der Folge verantwortlicher Ansprechpartner ist, der auch mit der Verwertung möglicherweise vorhandener Vermögenswerte beauftragt wird, dem der Schuldner auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist, der während der nun folgenden Wohlverhaltensphase dem Gericht berichtet, der letztendlich auch das Schlussgutachten erstellt und damit das Gericht in die Lage versetzt die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) zu beschließen.
Entstehen für mich im gerichtlichen Verfahren auch Kosten?
Ja. Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten seitens des Gerichtes (Gerichts-, Verfahrenskosten) und Kosten für den Verwalter / Treuhänder. Es sollte vorsichtshalber ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden, falls die Insolvenzmasse nicht ausreichend ist um diese Kosten zu begleichen.
Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert seit Januar 2021 nur noch 3 statt wie bisher 6 Jahre.
Was kann ich machen, wenn ich keine Unterlagen zu meinen Schulden mehr habe?
Wir können Ihnen Vordrucke zur Verfügung stellen, mit denen Sie bei der Schufa, bei anderen Auskunfteien, beim Schuldnerverzeichnis und bei Gerichtsvollziehern um Auskunft ersuchen. Die Ermittlung bei den Gerichtsvollziehern muss aber durch Sie erfolgen. Wir beraten Sie, wie Sie das am besten organisieren. Sprechen Sie uns in dem Beratungsgespräch einfach darauf an.
Könnt Ihr mir bei einer Bescheinigung nach § 850c Abs. 4 ZPO (P-Konto Bescheinigung) helfen?
Selbstverständlich! Fülle dafür einfach das vorgefertigte Formular auf unserer Homepage unter dem Punkt "P-Konto" aus und du erhältst deine Bescheinigung innerhalb von 3-4 Werktagen.
SIC SCHULDNER-INSOLVENZ-CENTRUM E.V.
Präsident: W. Seelig
Hauptstr. 115
D-70771 L.-Echterdingen (Nähe Stuttgarter-Flughafen/Airport)
Tel.: +49 (0)711-933 42 115
Fax: 49 (0)711- 46914839
WhatsApp: 015732478936
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Kompetente Schulden- und Insolvenzberatung im Großraum Stuttgart
Willkommen auf der Website des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. in Stuttgart. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Schulden und Insolvenz. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich vor einem Insolvenzverfahren stehen – wir helfen Ihnen professionell weiter. Entdecken Sie unsere Beratungsangebote und erste Informationen zu Ihren Optionen. Wir stehen Ihnen zur Seite!"
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