Kredit ohne Schufa
Vorsicht Falle: Kredit ohne Schufa
Inhaltsangabe
Für verschuldete Menschen, Selbstständige und Unternehmer bietet das Angebot, einen Kredit ohne Schufa-Auskunft zu erhalten, eine große Chance. Aber es lohnt nur in ganz seltenen Ausnahmefällen trotz Schufa-Eintrag und bei einem schlechten Schufa-Score einen Kredit aufzunehmen.
Eine Schlechte Bonität bedeutet hohe "Wucher-Zinsen"
Banken und andere Anbieter von Krediten verlangen umso höhere Zinsen, je schlechter die Bonität ist. Wer ein Darlehen aufnehmen will, sollte daher einer Schufa-Auskunft zustimmen, um möglichst gute Konditionen zu bekommen.
Sinnvollerweise erfolgt vor einer Kreditanfrage ein Kreditvergleich und Sie suchen sich das Angebot heraus, das die für Sie günstigsten Konditionen hat. Generell sind diese schlechter, wenn Sie lediglich im geringen Maße kreditwürdig sind.
Umschuldungen sind keine Lösung
Unseriöse Inkassoinstitute und manche Gläubiger drängen häufig darauf, dass Sie einen teuren Kredit ohne Schufaaufnehmen sollen, um die anstehenden Forderungen zu begleichen.
Eine wirklich gute Idee für Gläubiger, aber eine sehr schlechte Idee für Schuldner. Denn diese sind bereits jetzt nicht in der Lage, allen Forderungen nachzukommen.
Tatsache ist, dass Sie bei schlechter Bonität/Schufa lediglich Geld bekommen, wenn Sie bereit sind, hohe Zinsen zu zahlen. Angenommen Sie entschließen sich, ein Darlehen in einer Höhe aufzunehmen, das ausreicht, um alle Forderungen auszugleichen. >> Hier bieten sich Ihnen die im nächsten Abschnitt folgend beschriebenen zwei Optionen an.
In der Regel sind zwei Konstellationen (Optionen) möglich:
Option 1:
Aufgrund der hohen Zinsen müssen Sie jeden Monat mehr zahlen, als Sie für alle Forderungen zusammen aufbringenmüssten. Es zeigt sich schnell, dass Sie dazu nicht in der Lage sind. Sie haben zwar alte Schulden getilgt, aber sammeln nun neue Schulden, die höher sind als die bisherigen. Wer gibt Ihnen die Garantie, dass Sie die fest vereinbarten Kreditraten auch in der Zukunft zurückbezahlen können?
Zusätzliche Risikofaktoren, die Sie bedenken sollten:
Steigende Inflation, eventueller Verlust des Arbeitsplatzes, mögliche Krankheit, eine unvorhergesehenen Scheidung.... Ein potentiell hohes Risiko bei zusätzlich hoher Belastung durch neue Schulden.
Option 2:
Sie vereinbaren eine extrem niedrige monatliche Ratenzahlung. Aufgrund der Höhe der Zinsen bedeutet das aber, dass Sie kaum von ihrem Kredit etwas tilgen können. Der Kredit hat eine sehr lange Laufzeit. Daher müssen Sie natürlich auch viel länger Zinsen bezahlen.
Option 2 ist besonders tückisch, da Sie sehr attraktiv erscheint. Sie müssen im Monat nur wenig bezahlen, das entlastet Sie spürbar. Aber die Schulden verringern sich kaum. Auch bei dieser Option ist sehr gut zu überlegen, ob Sie diese Kredite zurückbezahlen können.
Warum eine Privatinsolvenz hier oftmals die beste Lösung ist
Sie haben eine schlechte Bonität sozusagen schlechte Schufa und bekommen wegen der geringen Kreditwürdigkeit nur ein Darlehen zu schlechten Konditionen. In der Regel müssen Sie zwar monatlich weniger bezahlen als bisher, aber zu 99,9 % mehr als den Betrag, der über dem Pfändungsfreibetrag liegt. Banken und Kreditinstitute verleihen kein Geld, um Ihnen zu helfen, sondern weil sie daran verdienen wollen und auch müssen. Das ist das hauptsächliche Geschäft von jeder Bank.
Beispiel: Ein Schuldner hat 50.000 Euro Schulden, die er mit einem Darlehen, das er zu 9,5 % aufnimmt, tilgt. Bisher sollte er im Monat 800 Euro für die Gläubiger aufbringen. Für den Kredit muss er „nur“ 450 Euro im Monat bezahlen, um nach sehr langen 22 Jahren schuldenfrei zu sein. Er bezahlt bei dieser Lösung fast 71.000 Euro Zinsen. Ein schöner Verdienst für den Kreditgeber und Bank.
Der verheiratete Schuldner hat 1 Kind und verdient 2.300,00 Euro netto. Davon sind 2.223,87 Euro nicht pfändbar. Wenn erPrivatinsolvenz anmeldet, muss er also nur 76,13 Euro im Monat bezahlen (Stand Pfändungstabelle § 850c Abs. 2a ZPO, 2/2023). Nach maximal 3 Jahren ist er schuldenfrei. OHNE SCHULDEN! OHNE ÄNGSTE & VERZEIFLUNGEN…
Einen Schuldnerberater aufsuchen, anstelle eines Kredites ohne Schufa
Logischerweise gefällt es Inkassoinstituten und Gläubigern nicht, wenn Sie den Weg in die Insolvenz wählen. Besonders Schuldeneintreiber erwecken gerne den Eindruck, Sie als Freund zu beraten. Erstmal freuen Sie sich, wenn Ihnen der "Freund vom Inkasso“ den Tipp gibt, einen Kredit mit oder ohne Schufa aufzunehmen. Es gibt auch sehr viele Inkassobüros, die Ihnen Vergleiche anbieten, die Sie am Ende oftmals nicht mehr bezahlen können. Es fühlt sich fast so an, als wären Sie die Schulden los.
Wir vom Schuldner-Insolvenz-Centrum e.V. beraten Sie seriös und zeigen Ihnen in der Schuldner- oderInsolvenzberatung, wie Sie nur noch so wenig bezahlen, wie Sie tatsächlich nach der gesetzlichen Pfändungstabellebezahlen müssen und verkraften können. So können Sie potentiell nach nur maximal 36 Monaten tatsächlich schuldenfrei sind.
Der Weg aus der Schuldenfalle kann keine Neuverschuldung oder Umschuldung (auch mit Schufa möglich) sein. Jede Zahlung, die Sie leisten, muss Ihre Schulden verringern. Über Jahrzehnte Gelder für Zinsen aufzubringen, ist absolut keine Lösung Ihres Schuldenproblems.
ALLE nötigen Downloads & Formulare zum Thema Insolvenz finden Sie hier:
Pfändungstabelle, Insolvenz Checkliste, Aufnahmebogen, Haushaltsplan
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Neue Schufa-Regelung seit März 2023 – Das wichtigste auf einen Blick!
Verkürzte Schufa-Löschfrist nach Restschuldbefreiung seit 28.03.2023.
Die Daten der Betroffenen sollen laut Schufa-Ankündigung nach Beendigung einer Privatinsolvenz zukünftig nur noch sechs Monate gespeichert werden. Damit reagiert die Schufa auf ein in Bearbeitung stehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Lesen Sie auch: SCHUFA-Scoring Tabellen: Verstehen Sie Werte und Auswirkung auf Kredite und Ihre Finanzen
Was macht einen guten Schufa Score aus… und wer bestimmt diesen?
Der SCHUFA-Score ist eine wichtige Kennzahl, die Kreditgeber dazu verwenden.
Um zu bestimmen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre Schulden zurückzahlen können. Im Wesentlichen ist es ein Maß für Ihre Kreditwürdigkeit.
Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Schuldenregulierung
Was ist ein Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenzverfahren ist (einfach ausgedrückt) ein gerichtliches Verfahren, dass ein Schuldner beantragen kann, wenn er nachhaltige finanzielle Probleme hat. Dabei wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Verfahren eröffnet, dass zum einen alle Schuldverhältnisse, aber auch alle Vermögensgegenstände beinhaltet und mit Hilfe eines vom Gericht eingesetzten Verwalters eine Entschuldung vornimmt. Dieses Verfahren ist mit Auflagen und Mitwirkungen verbunden, hat aber am Ende die "Entschuldung" zur Folge, so dass ein finanzieller Neustart für den Betroffenen möglich ist. Die Möglichkeiten und Grenzen erklären wir gern ausführlich in dem kostenlosen Erstgespräch.
Kann jeder ein Insolvenzverfahren eröffnen?
Im Prinzip ja. Es muss allerdings eine finanzielle Situation vorliegen, die ein solches Verfahren rechtfertigt d.h. laufende Einnahmen und vorhandene Vermögenswerte sind nicht mehr ausreichend vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Überschuldung). Auch müssen die Schulden höher als die Verfahrenskosten sein. Eine nicht bezahlte Fitness-Mitgliedschaft allein erfüllt diesen Sachstand meistens nicht.
Welche Unterlagen werden bei einer Beratung benötigt?
- aktueller Einkommensbescheid(e)wie Lohn-/ Gehaltsnachweis Bewilligungsbescheid; Rentenbescheid; Beihilfe usw. Hat man mehrere Einkommen werden alle Einkommensnachweise/ Bescheide benötigt (z.B. bei ergänzenden Leistungen ALGII)
- evtl. Kindergeldbescheid
- alle Mahn- und Vollstreckungsbescheide (gelbe Briefe)
- Nachweise zu unbezahlten Rechnungen
- Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben von Rechtsanwälten usw.
HINWEIS: Diese Unterlagen müssen nicht vorsortiert sein, wir verstehen, wenn du mit der Situation überfordert bist und öffnen/sortieren deine Briefe für dich.
Gibt es unterschiedliche Insolvenzverfahren?
Ja. Zum einen das Verbraucherinsolvenzverfahren zum anderen das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren sind insoweit identisch, als dass beide eine Entschuldung, den Schuldenerlass zum Inhalt haben.
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VI) gilt für alle unselbständig Tätigen (Arbeiter, Angestellte, Rentner, Arbeitslose usw.) aber auch für ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es rechtlich vorgeschrieben, dass vor Antragstellung eine anerkannte und zugelassene Insolvenzberatungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternimmt und bei dessen Scheitern eine s. g. Negativbescheinigung für den konkreten Fall ausstellt. Wir sind eine solche Stelle und können diese Bescheinigung ausstellen.
- Das Regelinsolvenzverfahren (RI) ist ein Verfahren für Selbstständige und Freiberufler, die aktuell ihre Selbstständigkeit aufrechterhalten oder für ehemalige Selbstständige die Forderungen aus Arbeitsrechtsverhältnissen ehemaliger Arbeitnehmer*innen oder mehr als 18 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es nicht zwingend vorgeschrieben eine Insolvenzberatungsstelle hinzuzuziehen, unsere Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass mit Einbindung einer (unserer) Beratungsstelle die Erfolgsaussichten höher sind und vor allem Fehler vermieden werden, die zum Scheitern des Verfahrens führen können.
Was heißt: Außergerichtlicher Einigungsversuch?
Gesetzlich ist geregelt, dass einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz immer der Versuch einer außer (vor-) gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern durch eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle vorauszugehen hat. Das bedeutet, dass der versuchen muss, mit allen Gläubigern eine Einigung / Vereinbarung zu erzielen. Basis des dabei zu erarbeitenden Schuldenbereinigungsplans ist das pfändbare Einkommen und die Vermögenswerte des Schuldners, möglicherweise auch ergänzt um freiwillige Zahlbeträge.
Wie ist der weitere Ablauf bei Gericht?
Ist der Antrag auf Verbraucherinsolvenz, ergänzt um die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten, bei Gericht eingereicht, so wird als erster Schritt geprüft, ob alle Angaben und Anlagen soweit vollständig vorhanden sind. Der Insolvenzrichter wird in der Folge über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden (im "Normalfall" wird ein s. g. Eröffnungsbeschluss erfolgen).
Im Zuge dessen wird durch das Gericht ein Verwalter / Treuhänder eingesetzt, der in der Folge verantwortlicher Ansprechpartner ist, der auch mit der Verwertung möglicherweise vorhandener Vermögenswerte beauftragt wird, dem der Schuldner auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist, der während der nun folgenden Wohlverhaltensphase dem Gericht berichtet, der letztendlich auch das Schlussgutachten erstellt und damit das Gericht in die Lage versetzt die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) zu beschließen.
Entstehen für mich im gerichtlichen Verfahren auch Kosten?
Ja. Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten seitens des Gerichtes (Gerichts-, Verfahrenskosten) und Kosten für den Verwalter / Treuhänder. Es sollte vorsichtshalber ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden, falls die Insolvenzmasse nicht ausreichend ist um diese Kosten zu begleichen.
Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert seit Januar 2021 nur noch 3 statt wie bisher 6 Jahre.
Was kann ich machen, wenn ich keine Unterlagen zu meinen Schulden mehr habe?
Wir können Ihnen Vordrucke zur Verfügung stellen, mit denen Sie bei der Schufa, bei anderen Auskunfteien, beim Schuldnerverzeichnis und bei Gerichtsvollziehern um Auskunft ersuchen. Die Ermittlung bei den Gerichtsvollziehern muss aber durch Sie erfolgen. Wir beraten Sie, wie Sie das am besten organisieren. Sprechen Sie uns in dem Beratungsgespräch einfach darauf an.
Könnt Ihr mir bei einer Bescheinigung nach § 850c Abs. 4 ZPO (P-Konto Bescheinigung) helfen?
Selbstverständlich! Fülle dafür einfach das vorgefertigte Formular auf unserer Homepage unter dem Punkt "P-Konto" aus und du erhältst deine Bescheinigung innerhalb von 3-4 Werktagen.
SIC SCHULDNER-INSOLVENZ-CENTRUM E.V.
Präsident: W. Seelig
Hauptstr. 115
D-70771 L.-Echterdingen (Nähe Stuttgarter-Flughafen/Airport)
Tel.: +49 (0)711-933 42 115
Fax: 49 (0)711- 46914839
WhatsApp: 015732478936
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Kompetente Schulden- und Insolvenzberatung im Großraum Stuttgart
Willkommen auf der Website des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. in Stuttgart. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Schulden und Insolvenz. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich vor einem Insolvenzverfahren stehen – wir helfen Ihnen professionell weiter. Entdecken Sie unsere Beratungsangebote und erste Informationen zu Ihren Optionen. Wir stehen Ihnen zur Seite!"
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