Wie kommt es zur Kontopfändung? Der Ablauf und Gegenmaßnahmen

Kontopfändung: Ablauf und Voraussetzungen.


Eine Kontopfändung ist das Ergebnis einer Vollstreckungsmaßnahme, die ein Gläubiger gegen einen Schuldner einleitet, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Gläubiger erhält durch die Bank dann das gesamte Guthaben des Schuldners. Der Schuldner kann nicht mehr auf sein Geld zugreifen. Auch Überweisungen und Lastschriften funktionieren nicht mehr. 


>> Ein regelrechter Albtraum für betroffene Schuldner: 

Die Pfändung wird vom zuständigen Gerichtsvollzieher ausgeführt und auf dem betroffenen Konto vermerkt.

Darf ein Konto einfach so gepfändet werden?

Um eine Kontopfändung zu veranlassen, muss der Gläubiger bestimmte rechtliche Schritte unternehmen. Zunächst benötigt er einen Vollstreckungstitel, der ihm das Recht gibt, die Schulden einzufordern. Anschließend muss er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, um die Kontopfändung offiziell durchzuführen. Erst nach Erhalt des Beschlusses kann der Gläubiger die Pfändung vom Konto seines Schuldners veranlassen.

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> WICHTIGER Sonderfall: Wenn das Finanzamt als Vollstreckungsbehörde tätig wird <

Wenn das Finanzamt Geld eintreibt, dann ist das ein sehr spezieller Fall.

Es folgt dabei seinen eigenen Regeln, die in den Regeln der Abgabenordnung (AO) festgelegt sind. Das Finanzamt ist dabei nicht nur dafür verantwortlich, zu sagen, wie viel Steuern Sie schulden, sondern es dient auch als eigene Vollstreckungsbehörde. Es muss sich also nicht erst an das Vollstreckungsgericht wenden, um einen Vollstreckungstitel zu bekommen.


Üblicherweise wird in der Zahlungsaufforderung, also der Steuerbescheid, bereits angedroht, dass das Finanzamt die Zwangsvollstreckung durchführen wird, falls Sie die Frist zur Zahlung nicht einhalten. Das Finanzamt könnte dann im Grunde direkt die Vollstreckung starten. Aber laut § 259 S. 1 der Steuergesetze (AO) muss das Finanzamt den Schuldner erst warnen und ihm eine Woche Zeit geben, um zu zahlen.


Das heißt: >> Das Finanzamt kann Ihr Konto nicht einfach ohne Vorwarnung für die Vollstreckung nutzen.

Pfändung vom Konto: Schnelles Handel ist jetzt gefragt

Wenn ein Konto gepfändet wird, ist es wichtig, schnell zu handeln. Es empfiehlt sich, unverzüglich rechtlichen Rat von Experten einzuholen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen.


  1. Informieren Sie sich über die Details: Stellen Sie fest, wer die Pfändung veranlasst hat, den Grund der Pfändung und den gepfändeten Betrag. Überprüfen Sie sorgfältig die Informationen, um sicherzustellen, dass alles korrekt ist.
  2. Kontaktieren Sie Ihre Bank: Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank auf und informieren Sie sie über die Pfändung. Fragen Sie nach den spezifischen Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen, um mit der Situation umzugehen. Ihre Bank wird Ihnen Informationen und Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise geben.
  3. Klären Sie offene Fragen: Stellen Sie Ihrer Bank alle Fragen, die Sie bezüglich der Pfändung haben. Fragen Sie nach den Auswirkungen auf Ihr Konto, den Zugriff auf Ihr Geld und eventuellen Einschränkungen. Je besser Sie informiert sind, desto besser können Sie die Situation bewältigen.
  4. Sammeln Sie Bank- und weitere relevante Unterlagen: Sichern Sie alle relevanten Unterlagen in Bezug auf die Pfändung. Dies umfasst alle Kommunikation mit dem Gläubiger, die Pfändungsbescheide und andere Dokumente, die mit der Pfändung in Verbindung stehen. Eine genaue Dokumentation wird Ihnen helfen, Ihren Fall zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
  5. Konsultieren Sie einen Fachmann mit Expertise: Wenn Sie unsicher sind oder rechtlichen Rat benötigen, sollten Sie einen Fachmann konsultieren. Ein Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verstehen, die Situation zu bewerten und geeignete Schritte zur Aufhebung der Pfändung einzuleiten.
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So gehen Sie als Kontoinhaber nach erstem Kontakt in Zusammenarbeit mit einem Fachmann am besten vor:

Sofort Kontopfändungsschutz mittels P-Konto einrichten


Bei einer Kontopfändung sollte man zunächst ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Dies schützt einen bestimmten Grundfreibetrag vor der Pfändung.

Die Einrichtung eines P-Kontos ermöglicht es, trotz Pfändung weiterhin über einen bestimmten Betrag zu verfügen. Dieser Betrag variiert je nach persönlichen Umständen, einschließlich der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

Kann das Geld des Schuldners trotz P-Konto jetzt noch gepfändet werden?

Das P-Konto bietet einen Schutz und ermöglicht es dem Kontoinhaber, einen bestimmten Freibetrag von seinem Guthaben zu behalten, der nicht gepfändet werden kann. Dieser Freibetrag ist gesetzlich festgelegt und dient der Sicherstellung des Existenzminimums des Schuldners. Das P-Konto gewährleistet somit einen gewissen Schutz vor Pfändungen des Bankguthaben. Über den berechneten Freibetrag hinausgehende Beträge können jedoch weiterhin gepfändet werden.

Kontopfändung aufheben oder rückgängig machen lassen – In manchen Fällen möglich

Eine Kontopfändung aufzuheben, ist durchaus möglich, erfordert jedoch eine Zahlung der Schulden oder eine Vereinbarung mit den Gläubigern. Auch ein Insolvenzverfahren kann hier Abhilfe schaffen. Dieses wird idealerweise von Fachleuten betreut.


  1. Kontaktieren Sie den Gläubiger: Setzen Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung, der die Pfändung veranlasst hat. Klären Sie die offene Forderung und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen. In einigen Fällen ist der Gläubiger bereit, die Pfändung aufzuheben, wenn eine alternative Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.
  2. Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung: Bieten Sie dem Gläubiger an, die offene Forderung in Raten zu begleichen. Wenn der Gläubiger damit einverstanden ist, kann die Pfändung aufgehoben werden, sobald Sie die vereinbarten Zahlungen regelmäßig leisten. In den meisten Fällen wird der Gläubiger die Pfändung ruhen lassen und nicht gänzlich aufheben.
  3. Beantragen Sie einen Pfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht: Unter bestimmten Umständen, etwa wenn der Schuldner besondere finanzielle Anforderungen aufgrund seiner individuellen Situation hat, kann das Vollstreckungsgericht in Ausnahmefällen zusätzlichen Pfändungsschutz gewähren. Sobald der Gläubiger eine Pfändung auf dem Bankkonto des Schuldners veranlasst hat, ist es der Bank nicht mehr gestattet, das Guthaben an den Schuldner auszuschütten.
  4. Überprüfen Sie die Pfändungsgrenzen: In einigen Fällen kann es sein, dass die gepfändeten Beträge die gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen überschreiten. Informieren Sie sich über die geltenden Regeln und prüfen Sie, ob die Pfändung rechtmäßig ist. In diesem Fall können Sie eine Aufhebung der Pfändung beantragen.
  5. Anfechtung der Pfändung: Manchmal kann es sogar gerechtfertigt sein, die Pfändung anzufechten. Dies kann der Fall sein, wenn die Pfändung unrechtmäßig ist oder wenn formale Fehler bei der Durchführung vorliegen. In solchen Fällen sollten Sie sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt einholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um die Pfändung aufzuheben.
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Fazit zur Kontopfändung & möglichen Gegenmaßnahmen:

Eine Kontopfändung entsteht, wenn ein Gläubiger eine Vollstreckungsmaßnahme gegen einen Schuldner einleitet, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.


Sobald die Pfändung eingeleitet wird, ist schnelles Handeln erforderlich, um die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen. Betroffene sollten sich umfassend über die Situation informieren, ihre Bank kontaktieren und rechtlichen Rat einholen. Zudem sollten sie unverzüglich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten, um einen Grundfreibetrag vor der Pfändung zu schützen.


Die Aufhebung einer Kontopfändung ist möglich, aber sie erfordert die Begleichung der Schulden oder eine Vereinbarung mit dem Gläubiger. Bei Bedarf können Betroffene auch ein Insolvenzverfahren einleiten, um die Schulden zu begleichen und die Pfändung aufzuheben. Es ist dabei von Anfang an wichtig, alle relevanten Unterlagen zu sichern und offen mit Gläubigerun und öffentlichen Stellen, sowie Beratungsstellen zu kommunizieren, um die bestmöglichen Lösungen zu finden und umzusetzen.

FAQ - Weitere Informationen zur Kontopfändung

Für weitere Informationen zur Kontopfändung und möglichen Lösungen ist es ratsam, einen Rechtsberater oder eine Schuldenberatungsstelle zu kontaktieren. >> Schreiben Sie uns gerne hier und wir besprechen Ihre aktuelle Situation!

Folgende Fragen werden zur Kontopfändung häufig gestellt.

  • Wie läuft eine Pfändung während des Insolvenzverfahrens ab?

    Im Insolvenzverfahren werden alle pfändbaren Vermögenswerte des Schuldners, einschließlich Gehaltsansprüche, zur Insolvenzmasse gezogen. Die Pfändung wird vom Insolvenzverwalter vorgenommen, der dann das Vermögen zur Begleichung der Gläubigerforderungen verwendet.

  • Zu welchem Zeitpunkt erfolgt eine Pfändung im Rahmen einer Insolvenz?

    Die Pfändung im Rahmen einer Insolvenz erfolgt sofort nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das gesamte pfändbare Vermögen wird zur Insolvenzmasse gezogen.

  • Wie ist die Pfändungsgrenze bei einer Privatinsolvenz definiert?

    Die Pfändungsgrenze wird durch die Pfändungstabelle bestimmt und richtet sich nach dem Einkommen des Schuldners und der Anzahl seiner unterhaltsberechtigten Personen. Der Restbetrag, der nach der Abführung an die Gläubiger übrig bleibt, wird als pfändungsfreies Einkommen bezeichnet.

  • Erfolgt eine Kontosperrung im Falle einer Privatinsolvenz?

    Eine Privatinsolvenz führt nicht automatisch zur Kontosperrung. Der Schuldner kann weiterhin über den pfändungsfreien Betrag verfügen. Es empfiehlt sich, ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einzurichten, um den Schutz des pfändungsfreien Betrags zu gewährleisten.

  • Kann der Insolvenzverwalter auf mein Bankkonto zugreifen?

    Ja, der Insolvenzverwalter hat das Recht, Informationen über Ihre finanzielle Situation einzusehen, einschließlich Ihrer Bankkonten. Er kann jedoch nicht direkt auf Ihr Konto zugreifen oder Geld abheben.

  • Wann entscheidet der Insolvenzverwalter, dass das Konto wieder freigegeben wird?

    Das hängt vom spezifischen Insolvenzverfahren ab. In der Regel wird das Konto nicht gesperrt, und der Schuldner kann weiterhin über den pfändungsfreien Betrag verfügen.

  • Wie erhalte ich Zugriff auf mein Geld bei einer Kontopfändung?

    Um Zugriff auf Ihr Geld bei einer Kontopfändung zu erhalten, sollten Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Auf einem P-Konto ist ein bestimmter Betrag vor Pfändungen geschützt.

  • Gilt diese Pfändungsfreigrenze auch für Rentner?

    Altersrente wird dem Arbeitseinkommen gleichgesetzt. Diese ist demnach auch Pfändungspflichtig im Falle der festgesetzten Zahlungsverpflichtung im Falle von Schulden. Somit JA. Hier kommen die gleichen Freibeträge zur Anwendung wie bei der Lohnpfändung

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