Schutzschirmverfahren für Unternehmen

Auch wenn es häufig in Artikeln und Medien missverständlich dargestellt wird: Das Schutzschirmverfahren ist bereits ein Insolvenzverfahren.


Was ist das Schutzschirmverfahren für Unternehmen?


Das Schutzschirmverfahren stellt eine spezielle Form der Insolvenz in Eigenverwaltung in Deutschland dar, die in § 270b der Insolvenzordnung (InsO) geregelt ist. Dieses Verfahren wurde eingeführt, um Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, eine Chance zur Sanierung zu geben.

Voraussetzungen für das Schutzschirmverfahren:

Die Voraussetzungen für das Schutzschirmverfahren sind in § 270b InsO festgelegt und umfassen:


  • Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Voraussetzung: Das Unternehmen darf noch nicht zahlungsunfähig sein, sondern es muss lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.
  • Sanierungsfähigkeit: Es muss eine Aussicht darauf bestehen, dass das Unternehmen saniert werden kann. Dies muss durch ein von einem in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erstelltes Gutachten bestätigt werden.
  • Antrag auf Eigenverwaltung: Das Unternehmen muss einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen.


ToDo-Liste als Sicherheit

Bedeutung für ein Unternehmen: Das Schutzschirmverfahren bietet einem Unternehmen verschiedene Vorteile:


  • Sanierungszeit: Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens erhält das Unternehmen drei Monate Zeit, um einen Insolvenzplan zu erstellen. Während dieser Zeit kann das Unternehmen seine Geschäfte weiterführen und versuchen, sich zu sanieren.
  • Eigenverwaltung: Das Unternehmen bleibt weitgehend selbst in der Kontrolle und kann seine Geschäfte in Eigenverwaltung weiterführen, während es unter dem "Schutzschirm" der Insolvenzordnung steht.
  • Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen: Während des Schutzschirmverfahrens ist das Unternehmen vor Vollstreckungsmaßnahmen seiner Gläubiger geschützt.
  • Erhalt des Unternehmens: Durch die Erstellung und Umsetzung eines Insolvenzplans kann das Unternehmen oft erhalten und fortgeführt werden, statt zerschlagen zu werden.
  • Das Schutzschirmverfahren bietet dem Unternehmen Zeit und Schutz, um sich neu zu organisieren und zu sanieren, während es seine Geschäfte weiterführt.

Ablauf des Schutzschirmverfahrens:

Vorbereitung und Antragstellung: Das Unternehmen bereitet zusammen mit einem in Insolvenzsachen erfahrenen Berater (z.B. einem Rechtsanwalt) den Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens vor. Ein wesentlicher Teil dieses Antrags ist ein von einem unabhängigen Experten erstelltes Gutachten, das bestätigt, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist, aber eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und dass eine Sanierung möglich ist.


Gerichtliche Prüfung: Das zuständige Insolvenzgericht prüft den Antrag und das Gutachten. Wenn es den Antrag für zulässig hält, ordnet es das vorläufige Schutzschirmverfahren an.


Sanierungsphase: Während des Schutzschirmverfahrens, das maximal drei Monate dauert, bleibt das Unternehmen unter Eigenverwaltung und erstellt einen Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens. Während dieser Zeit ist das Unternehmen vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt.


Bestätigung und Durchführung des Insolvenzplans: Der Insolvenzplan wird den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt. Wenn der Plan von den Gläubigern und vom Insolvenzgericht bestätigt wird, wird er umgesetzt.

Vor- und Nachteile des Schutzschirmverahrens und der Abläufe

Zahnräder greifen ineinander

Vorteile des Schutzschirmverfahrens:

  •   Das Unternehmen bleibt während des Verfahrens weitgehend unter der Kontrolle der bisherigen Geschäftsleitung.
  •   Das Unternehmen erhält Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen und gewinnt Zeit, um einen Insolvenzplan zu erstellen.
  •   Die Fortführung des Unternehmens wird gefördert, was oft vorteilhafter ist als eine Zerschlagung des Unternehmens.

Nachteile des Schutzschirmverfahrens:

  • Das Verfahren erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und kann kostenintensiv sein.
  • Das Unternehmen muss in der Lage sein, während des Verfahrens weiterhin seine laufenden Kosten zu decken.
  • Das Verfahren kann das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern in das Unternehmen beeinträchtigen.

Rolle der Gläubiger:

  1. Die Gläubiger haben im Schutzschirmverfahren eine wichtige Rolle. Sie müssen den vom Unternehmen vorgelegten Insolvenzplan billigen. Wenn die Gläubiger den Plan ablehnen, kann das Verfahren scheitern.

Rolle des Insolvenzgelds:

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die dazu dient, die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Dies kann dazu beitragen, die Liquidität des Unternehmens während des Schutzschirmverfahrens zu entlasten.

Folgen des Schutzschirmverfahrens für Mitarbeiter des Unternehmens

Zufriedener Mitarbeiter am digitalen Arbeitsplatz

1. Sicherung des Arbeitsplatzes ist Ziel des Verfahrens: 

Wenn das Verfahren erfolgreich ist und das Unternehmen rechtzeitig saniert werden kann, kann dies dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern.


2. Insolvenzgeld unterstützt Mitarbeiter: 

Für die Zeit unmittelbar nach Antragstellung des Insolvenzverfahrens sind die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter durch das sogenannte Insolvenzgeld gesichert. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und deckt die Gehälter der letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


3. Änderungen in den Arbeitsbedingungen und der Anstellung: 

Dies kann beispielsweise Gehaltskürzungen, Änderungen der Arbeitszeiten oder auch Umstrukturierungen beinhalten. Solche Änderungen sind in der Regel Gegenstand von Verhandlungen zwischen der Unternehmensleitung, dem Betriebsrat und gegebenenfalls den Gewerkschaften.

In einigen Fällen kann ein Schutzschirmverfahren leider auch zu einem Stellenabbau führen, wenn dies zur Sanierung des Unternehmens notwendig ist.


Folgen für Lieferanten:

Die Folgen des Schutzschirmverfahrens für die Lieferanten eines Unternehmens können unterschiedlich sein und hängen stark von der individuellen Situation des Unternehmens und dem Erfolg des Verfahrens ab.


  1. Unsicherheit über Zahlungen: Lieferanten könnten befürchten, dass das Unternehmen seine offenen Rechnungen nicht begleichen kann. Im Allgemeinen müssen jedoch die Verbindlichkeiten, die während des Verfahrens entstehen (sog. Bevorzugt behandelte Masseverbindlichkeiten) in der Regel vollständig beglichen werden.
  2. Weiterführung der Geschäftsbeziehung: Unter dem Schutzschirm kann das Unternehmen weiterhin Geschäfte tätigen. Das bedeutet, dass Lieferanten weiterhin Aufträge erhalten und Waren liefern können, was zur Fortführung der Geschäftsbeziehung beitragen kann.
  3. Anpassung der Geschäftsbedingungen: Im Zuge des Schutzschirmverfahrens und der damit verbundenen Umstrukturierungen könnte das Unternehmen versuchen, die Geschäftsbedingungen mit seinen Lieferanten neu zu verhandeln. Dies könnte beispielsweise Preisnachlässe, verlängerte Zahlungsfristen oder andere Anpassungen beinhalten.
  4. Mögliches Risiko für zukünftige Geschäfte: Ein Schutzschirmverfahren kann das Vertrauen der Lieferanten in die finanzielle Stabilität des Unternehmens beeinträchtigen. Lieferanten
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