Insolvenzschutz-24

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100% GUARANTEE of INSOLVENCY OPENING (if legal requirements are met) YES YES
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private insolvency filing for insolvency - -
Reimbursement of insolvency application costs (partner of INSOLVENZSCHUTZ24) YES YES
P-account certificate (certificate according to § 903 para. 1 ZPO) YES YES
Debt relief coaching (during the debt relief phase) - YES
Mastermind WhatsApp - YES
MASTERMIND LIVE CALLS - YES
300€ voucher for a property valuation - YES
300€ voucher for a property valuation - YES
objection to unlawful act - YES
Apply for separate tax assessment - YES
10% discount on accounting/document entry for self-employed persons & SMEs for the preparation of the income tax return on the previous tax consulting costs - YES
deductible per cost coverage 489€ 150€
Price/Tariff (annual payment) Promotion 16,99 € instead of 21,99€ per month Promotion 69.99 € instead of 74.99 € per month
Price/Tariff (quarterly payment) Promotion 18,50 € instead of 23,50 € per month Promotion 71,50 € instead of 76,50 € per month
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The "Carefree Package":

From the opening of insolvency proceedings to the reimbursement of application costs. The slim package for basic protection covers the most necessary points.

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The "All-round carefree package":

All-round protection including property valuations & support with taxes and receipts, as well as all coaching offers included.

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Main advantages of insolvency protection24:

  • Professional support with insolvency applications .
  • Freeing up financial resources and new ability to act.
  • Shorter waiting times and appropriate advice for appointments in public facilities.
  • Reduced risks of: account closures, debt collection letters, bailiff visits, reminders and/or enforcement notices, arrest warrants.
  • Deal with debt collection threatening letters more relaxed.
  • Managing legal disputes and financial losses appropriately.
  • Reduce the consequences of account seizures .
  • Avoid extreme mistakes & correctly prepared insolvency applications.
  • Avoiding insolvency applications filed by third parties such as health insurance companies or the tax office.
  • Sleepless nights, despair, and feelings of helplessness are all a thing of the past.
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Depending on the industry, you will benefit from additional advantages!

self-employed people and entrepreneurs

  • Avoiding long waiting times
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  • Qualified advice :
    Access to specialist lawyers and advice from certified experts.

hotel and catering industry

  • Protect yourself from the financial burden of the 12% VAT increase from 7 to 19% VAT.
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construction and automotive industries

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Insolvenzschutz24*: More than just a protective shield:

It's an investment in the future of your business . Join today and experience the difference a strong community can make in times of crisis.

* The products of Insolvenzschutz24 are distributed by SEIN Group Ltd. Insolvenzschutz24 Imprint . The terms and conditions can be found on our partner page. Terms and conditions: https://www.insolvenzschutz24.com/agb

Lernen Sie uns kennen - Wolfgang Seelig und Team persönlich für Sie da !

Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Schuldenregulierung

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein Insolvenzverfahren ist (einfach ausgedrückt) ein gerichtliches Verfahren, dass ein Schuldner beantragen kann, wenn er nachhaltige finanzielle Probleme hat. Dabei wird auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Verfahren eröffnet, dass zum einen alle Schuldverhältnisse, aber auch alle Vermögensgegenstände beinhaltet und mit Hilfe eines vom Gericht eingesetzten Verwalters eine Entschuldung vornimmt. Dieses Verfahren ist mit Auflagen und Mitwirkungen verbunden, hat aber am Ende die "Entschuldung" zur Folge, so dass ein finanzieller Neustart für den Betroffenen möglich ist. Die Möglichkeiten und Grenzen erklären wir gern ausführlich in dem kostenlosen Erstgespräch.

Kann jeder ein Insolvenzverfahren eröffnen?

Im Prinzip ja. Es muss allerdings eine finanzielle Situation vorliegen, die ein solches Verfahren rechtfertigt d.h. laufende Einnahmen und vorhandene Vermögenswerte sind nicht mehr ausreichend vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Überschuldung). Auch müssen die Schulden höher als die Verfahrenskosten sein. Eine nicht bezahlte Fitness-Mitgliedschaft allein erfüllt diesen Sachstand meistens nicht.

Welche Unterlagen werden bei einer Beratung benötigt?

  • aktueller Einkommensbescheid(e)wie Lohn-/ Gehaltsnachweis Bewilligungsbescheid; Rentenbescheid; Beihilfe usw. Hat man mehrere Einkommen werden alle Einkommensnachweise/ Bescheide benötigt (z.B. bei ergänzenden Leistungen ALGII)
  • evtl. Kindergeldbescheid
  • alle Mahn- und Vollstreckungsbescheide (gelbe Briefe)
  • Nachweise zu unbezahlten Rechnungen
  • Mahnungen, Inkassoschreiben, Schreiben von Rechtsanwälten usw.

HINWEIS: Diese Unterlagen müssen nicht vorsortiert sein, wir verstehen, wenn du mit der Situation überfordert bist und öffnen/sortieren deine Briefe für dich.

Gibt es unterschiedliche Insolvenzverfahren?

Ja. Zum einen das Verbraucherinsolvenzverfahren zum anderen das Regelinsolvenzverfahren. Beide Verfahren sind insoweit identisch, als dass beide eine Entschuldung, den Schuldenerlass zum Inhalt haben.

  1. Das Verbraucherinsolvenzverfahren (VI) gilt für alle unselbständig Tätigen (Arbeiter, Angestellte, Rentner, Arbeitslose usw.) aber auch für ehemals Selbstständige, die weniger als 19 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es rechtlich vorgeschrieben, dass vor Antragstellung eine anerkannte und zugelassene Insolvenzberatungsstelle einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternimmt und bei dessen Scheitern eine s. g. Negativbescheinigung für den konkreten Fall ausstellt. Wir sind eine solche Stelle und können diese Bescheinigung ausstellen.
  2. Das Regelinsolvenzverfahren (RI) ist ein Verfahren für Selbstständige und Freiberufler, die aktuell ihre Selbstständigkeit aufrechterhalten oder für ehemalige Selbstständige die Forderungen aus Arbeitsrechtsverhältnissen ehemaliger Arbeitnehmer*innen oder mehr als 18 Gläubiger haben. Bei diesem Verfahren ist es nicht zwingend vorgeschrieben eine Insolvenzberatungsstelle hinzuzuziehen, unsere Erfahrungswerte zeigen allerdings, dass mit Einbindung einer (unserer) Beratungsstelle die Erfolgsaussichten höher sind und vor allem Fehler vermieden werden, die zum Scheitern des Verfahrens führen können.

Was heißt: Außergerichtlicher Einigungsversuch?

Gesetzlich ist geregelt, dass einem Antrag auf Verbraucherinsolvenz immer der Versuch einer außer (vor-) gerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern durch eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle vorauszugehen hat. Das bedeutet, dass der versuchen muss, mit allen Gläubigern eine Einigung / Vereinbarung zu erzielen. Basis des dabei zu erarbeitenden Schuldenbereinigungsplans ist das pfändbare Einkommen und die Vermögenswerte des Schuldners, möglicherweise auch ergänzt um freiwillige Zahlbeträge.

Wie ist der weitere Ablauf bei Gericht?

Ist der Antrag auf Verbraucherinsolvenz, ergänzt um die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten, bei Gericht eingereicht, so wird als erster Schritt geprüft, ob alle Angaben und Anlagen soweit vollständig vorhanden sind. Der Insolvenzrichter wird in der Folge über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden (im "Normalfall" wird ein s. g. Eröffnungsbeschluss erfolgen).

Im Zuge dessen wird durch das Gericht ein Verwalter / Treuhänder eingesetzt, der in der Folge verantwortlicher Ansprechpartner ist, der auch mit der Verwertung möglicherweise vorhandener Vermögenswerte beauftragt wird, dem der Schuldner auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist, der während der nun folgenden Wohlverhaltensphase dem Gericht berichtet, der letztendlich auch das Schlussgutachten erstellt und damit das Gericht in die Lage versetzt die Restschuldbefreiung (Schuldenerlass) zu beschließen.

Entstehen für mich im gerichtlichen Verfahren auch Kosten?

Ja. Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten seitens des Gerichtes (Gerichts-, Verfahrenskosten) und Kosten für den Verwalter / Treuhänder. Es sollte vorsichtshalber ein Antrag auf Kostenstundung gestellt werden, falls die Insolvenzmasse nicht ausreichend ist um diese Kosten zu begleichen.

Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren dauert seit Januar 2021 nur noch 3 statt wie bisher 6 Jahre.

Was kann ich machen, wenn ich keine Unterlagen zu meinen Schulden mehr habe?

Wir können Ihnen Vordrucke zur Verfügung stellen, mit denen Sie bei der Schufa, bei anderen Auskunfteien, beim Schuldnerverzeichnis und bei Gerichtsvollziehern um Auskunft ersuchen. Die Ermittlung bei den Gerichtsvollziehern muss aber durch Sie erfolgen. Wir beraten Sie, wie Sie das am besten organisieren. Sprechen Sie uns in dem Beratungsgespräch einfach darauf an.

Könnt Ihr mir bei einer Bescheinigung nach § 850c Abs. 4 ZPO (P-Konto Bescheinigung) helfen?

Selbstverständlich! Fülle dafür einfach das vorgefertigte Formular auf unserer Homepage unter dem Punkt "P-Konto" aus und du erhältst deine Bescheinigung innerhalb von 3-4 Werktagen.

SIC SCHULDNER-INSOLVENZ-CENTRUM E.V.

Präsident: W. Seelig

Hauptstr. 115

D-70771 L.-Echterdingen (Nähe Stuttgarter-Flughafen/Airport)

Tel.: +49 (0)711-933 42 115

Fax: 49 (0)711- 46914839

WhatsApp: 015732478936

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Kompetente Schulden- und Insolvenzberatung im Großraum Stuttgart

Willkommen auf der Website des SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V. in Stuttgart. Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um Schulden und Insolvenz. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich vor einem Insolvenzverfahren stehen – wir helfen Ihnen professionell weiter. Entdecken Sie unsere Beratungsangebote und erste Informationen zu Ihren Optionen. Wir stehen Ihnen zur Seite!"

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Erfahren Sie mehr über mich und mein Team vom SIC Schuldner-Insolvenz-Centrum e. V.. Unsere Kompetenzen stützen sich auf persönliche Erfahrungen und fachliche Qualifikationen.

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    Unsere Expertise in der Schuldnerberatung und Insolvenzverwaltung wurde von Focus Online anerkannt.

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    Partner von BS Inso – Gemeinsam mit BS Inso setzen wir uns für effektive Lösungen in der Insolvenzberatung ein.

  • GoldWert Bewertung

    GoldWert Bewertung – Unsere Dienstleistungen zur Schuldenregulierung und Insolvenz sind durch GoldWert ausgezeichnet und empfohlen.

  • Guten Morgen Deutschland

    Partner von Guten Morgen Deutschland – Wir sind stolz darauf, in der bekannten Sendung für unsere Kompetenz in der Insolvenzberatung erwähnt zu werden."

  • Deutsch Anwaltverein für Sanierungen

    Mitglied des Deutschen Anwaltvereins für Sanierungen – Wir arbeiten eng mit dem Verein zusammen, um Ihnen die besten Lösungen in der Insolvenzberatung zu bieten

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